Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald ab sofort
FEUER- UND FEUERWERKSVERBOT
Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Aufgrund fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit.
Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürger das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:
Telefon: 062 311 94 62 (täglich von 08:00 – 19:00 Uhr)
E-Mail: kav@vd.so.ch
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
01_MB_Waldbrand_42573_LR.pdf | Download | 0 | 01_MB_Waldbrand_42573_LR.pdf |
2022-07-20_Kanton_Solothurn_Absolutes_Feuerverbot_im_Wald_in_Waldesnahe_an_Fluss-_und_Seeufern_sowie_grundsatzliches_Feuerwerksverbot_auf_dem_gesamten_Kantonsgebiet.pdf | Download | 1 | 2022-07-20_Kanton_Solothurn_Absolutes_Feuerverbot_im_Wald_in_Waldesnahe_an_Fluss-_und_Seeufern_sowie_grundsatzliches_Feuerwerksverbot_auf_dem_gesamten_Kantonsgebiet.pdf |
1_Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf | Download | 2 | 1_Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf |