Die revidierte Ortsplanung wurde vom Kanton genehmigt
Die revidierte Ortsplanung wurde vom Regierungsrat am 13. August 2024 genehnmigt. Die beiden Einsprachen gegen die Unzonung der Löwenmatte wurden vollumfänglich abgelehnt. Sollten diese an die nächste Instanz weitergezogen werden, tritt mit Ausnahme dieser Umzonung die restliche Ortsplanung trotzdem in Kraft.
Zugehörige Objekte
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Regierungsratsbeschluss Genehmigung Ortsplanung (PDF, 1.97 MB) | Download | 0 | Regierungsratsbeschluss Genehmigung Ortsplanung |