Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Abstimmungssonntag
10.00 - 11.30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 201
Sitzungszimmer EG

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel sowie den Stimmausweis in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Durchgang) werfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist