Richtlininen für Veranstaltungen

Seit dem 1. Januar 2016 sind die Gemeinden zuständig, Veranstaltungen zu genehmigen. Bei einer öffentlichen Veranstaltung müssen Sie das Gesuch für die Anlassbewilligung spätestens einen Monat vor dem Anlass zusammen mit dem Jugendschutzkonzept bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Bei grösseren Anlässen benötigen ausserdem ein Verkehrskonzept. Halten Sie sich bei Veranstaltungen an die Checkliste "Brandschutz bei Veranstaltungen" der Solothurner Gebäudeversicherung.

Informationen

Datum
12. März 2026

Dokumente

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2026Gesuch_Anlassbewilligung_AedermannsdorfWebversion (DOCX, 201 kB) Download 0 2026Gesuch_Anlassbewilligung_AedermannsdorfWebversion
Brandschutz bei Veranstaltungen SGV (PDF, 132 kB) Download 1 Brandschutz bei Veranstaltungen SGV

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