Richtlininen für Veranstaltungen
Seit dem 1. Januar 2016 sind die Gemeinden zuständig, Veranstaltungen zu genehmigen. Bei einer öffentlichen Veranstaltung müssen Sie das Gesuch für die Anlassbewilligung spätestens einen Monat vor dem Anlass zusammen mit dem Jugendschutzkonzept bei der Gemeindeverwaltung einreichen.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2016