Richtlininen für Veranstaltungen

Seit dem 1. Januar 2016 sind die Gemeinden zuständig, Veranstaltungen zu genehmigen. Bei einer öffentlichen Veranstaltung müssen Sie das Gesuch für die Anlassbewilligung spätestens einen Monat vor dem Anlass zusammen mit dem Jugendschutzkonzept bei der Gemeindeverwaltung einreichen.

Informationen

Datum
1. Januar 2016

Dokumente

Name
Jugendschutzkonzept.doc (DOC, 246 kB) Download 0 Jugendschutzkonzept.doc
Merkblatt_Anlassbewilligung_ab_2016.pdf (PDF, 111.52 kB) Download 1 Merkblatt_Anlassbewilligung_ab_2016.pdf
Gesuch_Anlassbewilligung_2019AedermannsdorfWebversion.docx (DOCX, 190.71 kB) Download 2 Gesuch_Anlassbewilligung_2019AedermannsdorfWebversion.docx

Zugehörige Objekte